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Anwalt vs Maps

Ich mag Google Maps, aber die Anwaltsbriefe sind lästig,

Ich mag Google Maps. Auch wenn das einige Menschen immer etwas berührt, weil ich damit doch schlimme Dinge wie Google mag, ich mags trotzdem (Public Profile). Besonders, und vor allem, weil Google1 mit Maps eigentlich das beste „Social Network“ auf dem Markt geschaffen hat.

Ich bin nur Local Guide Level 8, aber mit um die 14 Millionen Bilderaufrufen und fast 400 Reviews habe ich immerhin etwas geschaffen, auf das ich zumindest ein kleines bisschen stolz sein kann.

Brief(e) vom Anwalt

Seit Mitte letzten Jahres bekomme ich jede Woche ein bis zwei Nachrichten von Google, dass ein Review meinerseits beanstandet wird. Sind natürlich nie die mit 4 oder 5 Sternen, eher die, bei denen Missstände aufgezeigt werden. Hinter einer Mauer aus Belehrungen verbirgt sich dann immer so etwas wie das folgende:

Unsere Mandantschaft kann die gegenständliche Bewertung des Nutzer >Mikka Luster< keinem Gast zuordnen. Es handelt sich bei der durch den Bewerter bei Google hinterlegten Benutzerkennzeichnung 

vermeintlich um einen Vor- und Zunamen, der insoweit einem gängigen Klarnamen entspricht.

Diese Benutzerkennzeichnung kann in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang der Bewertung keinem, insbesondere keinem der Darstellung des Bewerters nach korrelierendem Gästevorfall zugeordnet werden. Weder die Sichtung und Prüfung aller zurückliegender Gästevorgänge noch die Befragung von nach außen auftretenden Mitarbeitern gewährleisten eine Zuordnung. Bei der durchgeführten und im Ergebnis erfolglosen Aufklärung sind auch keine sonstigen Umstände bekannt geworden, die auf Vorfälle schließen lassen, durch die der Bewerter sonstige negative Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen unserer Mandantschaft gemacht haben könnte.

Damit handelt es sich per se aus Sicht unserer Mandantschaft um Äußerungen aus dem Schutz der Anonymität heraus, die keine Anhaltspunkte für die tatsächliche Bewertungsgrundlage erkennen lassen. Demnach ist die Bewertungsgrundlage durch die Vorlage geeigneter und vor allem substantiierter Angaben und Belege zu beweisen. Fehlt es hieran, dann sind Sie als Provider in der Pflicht, die Bewertung unverzüglich zu entfernen. 

Nach ständiger Rechtsprechung führt die durch uns hiermit eingeleitete qualifizierte anwaltliche Beanstandung zu einer 

zwingenden Prüfpflicht,

die im Falle fehlender substantiierter Belege zu Anknüpfungspunkten mit der unverzüglichen Entfernung dieser Bewertung einherzugehen hat.

Die Briefe sind Standardbriefe, nach dem Schrotflintenprinzip an jede Bewertung unter vier Sternen versandt. Die Idee ist simpel: kaum jemand antwortet, damit muss Google nach sieben Tagen die Bewertung löschen. Und als Resultat stehen schlechte Anbieter dann besser da als sie es sollten.

Persönlich habe ich jetzt removals@google zum VIP in meiner Inbox erhoben, damit ich diese Nachrichten auch ganz und gar nicht verpasse. Zudem habe ich immer denselben Workflow: Booking.com Buchungsbestätigung oder Google Maps Timeline Screenshot anhängen, Textbaustein:

„Mikka Luster ist mein Name, das kann Google via der von mir hinterlegten Kreditkarte verifizieren, ein Nachweis zu meiner Anwesenheit ist angehängt, es handelt sich bei dieser eMail um einen Versuch im Schrotflintenprizip richtige aber nicht positive Bewertungen löschen zu lassen. Dafür werden von der Beschwerdeführerin Behauptungen aufstellt, die nicht korrekt sind.“

… und ab die Mail. Manchmal melden sich die Besitzer danach, aber in 95% aller Fälle bleibt die Rezension bestehen und nichts passiert. Einmal wurde mir mit einer Klage gedroht, die ich dann mittels ein paar Bildern, die ich von der toten Maus im Zimmer und dem Schimmel in der Minibar gemacht hatte, abwenden konnte.

  1. So sehr G+ schon in den Kinderschuhen von den üblichen Gefährten, die sich um die Dominanz ihrer Internetpunkt-Sammlungen gesorgt haben, schlecht gemacht wurde

61 Antworten

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